4 das Protokoll der Hauptverhandlung sowie auf die Audioaufnahmen der Einvernahmen; diese erfolgte nach wiederholtem Zu-Recht-weisen des Beschuldigten nach stets gleichem Verhalten. Nach Dafürhalten der Unterzeichnenden hatte der Beschuldigte bisher ein faires Strafverfahren und einen fairen Prozess. Er konnte sich jederzeit einbringen und es wurde in jeder Hinsicht auf ihn Rücksicht genommen.