Zudem wurde er gefragt, ob er noch einen eigentlichen Parteivortrag halten wolle, zumal viele nicht anwaltlich vertretene Beschuldigte, die ihre Argumente bereits bei der Einvernahme vorbringen konnten, keinen eigentlichen Parteivortrag mehr halten wollen. Der Beschuldigte bejahte dies, weshalb für den Nachmittag mehr Zeit eingeplant wurde (vgl. dazu auch Protokoll der Hauptverhandlung). Bezüglich Verwarnung verweise ich ebenfalls auf