Dabei handelt es sich aber eben nur um eine vorläufige Einschätzung bzw. Tendenz. Selbstverständlich wird das effektive Urteil erst nach Schluss der Parteiverhandlung und anlässlich der Urteilsberatung gefällt. Da die Verhandlung länger als geplant gedauert hat, wurde der Beschuldigte zwecks weiterer Planung angefragt, wie er für den Nachmittag disponiert sei. Zudem wurde er gefragt, ob er noch einen eigentlichen Parteivortrag halten wolle, zumal viele nicht anwaltlich vertretene Beschuldigte, die ihre Argumente bereits bei der Einvernahme vorbringen konnten, keinen eigentlichen Parteivortrag mehr halten wollen.