Dem (nicht anwaltlich vertretenen) Beschuldigten wurde nach den Einvernahmen der Polizeibeamten sowie nach seiner eigenen Einvernahme und Schluss des Beweisverfahrens jeweils nochmals Gelegenheit gegeben, seine Einsprache zu überdenken und allenfalls zurückzuziehen. Dies insbesondere mit Blick auf die einzig zur Diskussion stehende Übertretungsbusse von CHF 700.00 im Verhältnis zu den bisher aufgelaufenen und noch anfallenden Verfahrenskosten.