Verfahrenskosten sowie die allfälligen weiteren Verfahrenskosten (je nach Dauer der Verhandlung) orientiert. Zudem wurde ihm erklärt, dass er die Möglichkeit habe, die Einsprache bis zum Schluss der Parteiverhandlung zurückzuziehen, was - je nach Verfahrensstadium unterschiedlich - tiefere Verfahrenskosten zur Folge hätte. Die bisher vorhandenen Beweismittel wurden mit Blick auf die noch geplanten Beweismassnahmen weder gewürdigt noch kommentiert. Der Beschuldigte hat zu Beginn der Hauptverhandlung neue Beweisanträge gestellt.