Er sei am Ende seiner Einvernahme von der Gesuchsgegnerin darauf hingewiesen worden, dass sie nach wie vor zu 100 % hinter den Polizisten stehe und sie keinen Anlass habe, deren Anschuldigungen und Aussagen anzuzweifeln. Die Gesuchsgegnerin habe damit durchblicken lassen, dass sie den angefochtenen Strafbefehl und die darin enthaltene Busse vollumfänglich bestätigen und ihm hohe Gerichtskosten auferlegen werde, wenn er seine Einsprache nicht zurückziehe. Dies sei als versuchte Erpressung oder zumindest als unzulässiges Unter-Druck-Setzen zu taxieren. Ausserdem habe ihn die Gesuchsgegnerin gefragt, ob er auf sein Plädoyer verzichten