2 recht ein Ausstandsgesuch gestellt, worauf einzutreten ist. Soweit der Gesuchsteller geltend macht, es hätten schon vor der Hauptverhandlung Ausstandsgründe gegen die Gesuchsgegnerin bestanden, geht aus seinem Gesuch nicht hervor, um was für Gegebenheiten zu welcher Zeit es sich hierbei gehandelt haben soll. Ob das Ausstandsgesuch auch insoweit fristgerecht erfolgte, kann offen bleiben, zumal das Ausstandsgesuch auch in diesem Punk abzuweisen wäre, soweit darauf eingetreten wird (vgl. E. 4.2 hiervor). 2.2 Gemäss Art. 85 Abs. 4 Bst.