Diese musste nach dem Schluss des Beweisverfahrens aufgrund des gesundheitlichen Zustandes des Gesuchstellers abgebrochen werden. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2022 reichte der Gesuchsteller beim Regionalgericht das einverlangte Arztzeugnis nach und stellte gleichzeitig ein Ausstandsgesuch gegen die Gesuchsgegnerin. Diese leitete das Ausstandsgesuch am 21. Oktober 2022 der Beschwerdekammer in Strafsachen weiter, nahm hierzu Stellung und beantragte dessen kostenfällige Abweisung. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 25. Oktober 2022 wurde dem Gesuchsteller die Stellungnahme der Gesuchsgegnerin eingeschrieben versandt.