1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 17. Oktober 2022 wird aufgehoben (KZM 22 1129). Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat den Beschwerdeführer unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens, festgesetzt auf CHF 400.00, sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, trägt der Kanton Bern.