Das Zwangsmassnahmengericht und die Staatsanwaltschaft begründeten die Anordnung der Untersuchungshaft vom 10. September 2022 mit einem dringenden Tatverdacht, welcher sich in erster Linie auf die bisherigen Aussagen der Opfer sowie auf den Umstand stützte, dass der Beschwerdeführer aufgrund der von den Opfern abgegebenen Signalemente zeitlich und örtlich nahe der Tat angehalten werden konnte. Am 26. September 2022 führte die Staatsanwaltschaft mit den beiden Geschädigten und dem Beschwerdeführer eine Konfrontationseinvernahme durch. Anlässlich