__ gekommen. Hierbei habe dieser spontan angegeben, dass es sich beim Mitbeschuldigten um den Täter des Raubes handeln würde, wohingegen der Beschwerdeführer mit dem Vorfall nichts zu tun habe. Dies bestätigte F.________ auch anlässlich der ca. 43 Minuten nach dem Vorfall durchgeführten Einvernahme (vgl. Z. 82 der polizeilichen Einvernahme Opfer vom 22. Mai 2022). Sowohl dem Beschwerdeführer als auch dem Mitbeschuldigten wurde anschliessend die vorläufige Festnahme eröffnet. Während der Mitbeschuldigte zwecks Hafteröffnung noch