3.3 Vorab wird auf nachfolgende Besonderheiten hingewiesen: Gemäss dem Anzeigerapport vom 13. Juni 2022, S.3, haben sich die beiden Geschädigten nach dem Vorfall beim Bollwerk bei einer Polizeipatrouille gemeldet. Gestützt auf das von den Geschädigten erhältlich gemachte Signalement der Täterschaft konnten der Beschwerdeführer und der Mitbeschuldigte als mögliche Täter angehalten werden. Auf der Polizeiwache Waisenhaus sei es daraufhin zu einem Aufeinandertreffen zwischen den beiden Vorgenannten und dem Geschädigten F.________ gekommen.