2023. Gegen diese Verlängerung reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 21. Oktober 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein mit den folgenden Anträgen: 1. Der Entscheid KZM 22 1129 des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 17. Oktober 2022 sei aufzuheben; 2. A.________ sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge