Die vom Beschwerdeführer beantragten Ersatzmassnahmen (Verpflichtung, sich einer ambulanten psychiatrischen Therapie zu unterziehen und sich bis zum Entscheid über die Verlängerung der Massnahme) von der Bewährungshilfe begleiten zu lassen gewährleisten nicht dieselbe notwendige engmaschige Überwachung, wie sie die Sicherheitshaft ermöglicht. Es ist zwar erfreulich, dass der Beschwerdeführer offenbar bereit zu sein scheint, an einer ambulanten Therapie auf freiwilliger Basis teilzunehmen und an seinen Copingstrategien zu arbeiten.