mit dem unterbundenen Konsum psychotroper Substanzen ein relevanter Risikofaktor deutlich habe reduziert werden können (Gutachten S. 188 f.). In Bezug auf die Legalprognose wurde festgehalten, dass diese als ungünstig zu beurteilen sei. Zwar habe der Verurteilte im bisherigen Massnahmenverlauf Fortschritte erzielen können. Jedoch müsse er betreffend Risikoeinschätzung in eine Gruppe eingeteilt werden, welche ein erhöhtes Rückfallrisiko zeige. Damit hebe er sich nicht nur im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung, sondern auch im Vergleich zu einer Population von Alters- und Verbrechensgenossen deutlich negativ ab.