«die Weiterführung der stationären Massnahme gegen den Willen des Beschwerdeführers werde nicht empfohlen»; «eine Fortsetzung der Massnahme werde nicht erfolgsversprechend, sondern gegebenenfalls kontraproduktiv sein»). Im Widerspruch zu diesen Schlussfolgerungen empfehle der Gutachter, die stationäre Massnahme um 16 Monate zu verlängern. Diese Zeit solle der Vorbereitung und Umsetzung der Progressionsstufe Wohn- und Arbeitsexternat (WAEX) dienen. Dennoch seien die Erfolgsaussichten und Perspektiven gemäss dem Gutachter unsicher.