Mit den Anforderungen des WAEX habe sich der Verurteilte jedoch überfordert gezeigt, was zu Regelverstössen, Missachtung von Auflagen und deliktsrelevantem Verhalten geführt habe (Gutachten S. 180). Aus gutachterlicher Sicht sei der Eindruck entstanden, dass nahezu das Optimum an möglichen Therapiefortschritten erreicht worden sei. Der Verurteilte sei aufgrund der vorliegenden Persönlichkeitsproblematik und der beschränkten kognitiven Ressourcen bezüglich der Erreichung weitergehender Therapieziele limitiert.