Betreffend Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme hält der Gutachter fest, dass der Verurteilte im bisherigen Therapie- und Massnahmenverlauf entgegen den anfänglichen Erwartungen gute Fortschritte habe erzielen können, welche zu einem schrittweisen Ausbau und einer Erweiterung der Progressionsstufen geführt und die Versetzung ins WAEX erlaubt habe. Mit den Anforderungen des WAEX habe sich der Verurteilte jedoch überfordert gezeigt, was zu Regelverstössen, Missachtung von Auflagen und deliktsrelevantem Verhalten geführt habe (Gutachten S. 180).