Bern AG vom 24. Oktober 2022 zur Kenntnisnahme ein, welches auch dem Beschwerdeführer zugegangen war. Der Verzicht auf eine Stellungnahme des Zwangsmassnahmengerichts und die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft wurden dem Beschwerdeführer am 28. Oktober 2022 zugestellt. Mit Replik vom 2. November 2022 verzichtete der Beschwerdeführer unter Bestätigung seiner Anträge auf weitergehende abschliessende Bemerkungen.