2 unter Verweis auf den angefochtenen Entscheid auf eine weitergehende Stellungnahme und beantragte die Abweisung der Beschwerde. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 25. Oktober 2022 unter Verweis auf den angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die BVD reichten am 26. Oktober 2022 ein Schreiben an die Forensikpraxis Bern AG vom 24. Oktober 2022 zur Kenntnisnahme ein, welches auch dem Beschwerdeführer zugegangen war.