, am 20. Oktober 2022 Beschwerde. Er stellte folgende Anträge: 1. Der Entscheid vom 7. Oktober 2022 des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Emmental- Oberaargau (ARR 22 73) sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen. 3. Eventualiter: Es seien Ersatzmassnahmen zu erlassen, und es sei der Beschwerdeführer zu verpflichten, sich einer ambulanten psychiatrischen Therapie zu unterziehen und sich von der Bewährungshilfe begleiten zu lassen bis zum Entscheid über die Verlängerung der Massnahme.