3 Der Beschwerdeführer führte in seiner Beschwerde aus, die Polizei habe ihm mitgeteilt, dass er ebenfalls Strafanträge einreichen könne. Wann und in welchem Zusammenhang diese Aufklärung erfolgt ist, zeigt er nicht auf. Allenfalls wurde damit beim Beschwerdeführer zwar der Eindruck erweckt, er könne auch nach der Einvernahme noch einen Strafantrag stellen. Eine solche Mitteilung ändert aber nichts an seinem ursprünglichen abschliessenden, vorbehaltslosen und inhaltlich begründeten Verzicht, keine Anzeige zu erheben.