30 StGB mit weiteren Hinweisen). Ein Verzicht auf einen Strafantrag ist daher nur gültig, wenn er bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Übertretungsstrafbehörde schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben wurde (Urteil des Bundesgerichts 6B_1048/2019 vom 28. Januar 2020 E. 1.6.2 sowie RIEDO in: Basler Kommentar Strafrecht I, 4. Aufl. 2019, N. 121 sowie N. 119 zum Folgenden). Die Verzichtserklärung setzt inhaltlich voraus, dass der Berechtigte seinen Willen zum Ausdruck bringt, wegen eines begangenen Antragsdelikts solle keine Strafverfolgung stattfinden (BGE 90 IV 168 E. 1).