3. Gemäss Anzeigerapport vom 4. Januar 2021 kam es am 22. Oktober 2020 zwischen dem Beschwerdeführer, dem Beschuldigten, dessen Ehefrau und deren Sohn zu einer Auseinandersetzung, zu welcher die Polizei gerufen wurde. Der Beschwerdeführer wurde gleichentags als beschuldigte Person einvernommen. Am 8. Dezember 2020 reichte er selber Strafantrag gegen den Beschuldigten ein, konstituierte sich als Strafkläger und wurde in der Folge auch als geschädigte Person einvernommen.