Eine förmliche Feststellung der Verletzung des Beschleunigungsgebots ist angezeigt. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft die notwendigen Untersuchungshandlungen und Massnahmen im vorliegenden Verfahren nunmehr zügig vornehmen wird, so dass das Verfahren beförderlich vorangetrieben wird. Von einer förmlichen Anweisung ist daher abzusehen. Anhaltspunkte, dass die verfahrensleitende Staatsanwältin das Verfahren nicht mehr in gehöriger Weise weiterführen könnte resp. dass diese durch ein «neues Untersuchungsorgan» ersetzt werden müsste, sind nicht auszumachen.