Dementsprechend wurde auf eine Vereinigung der Verfahren verzichtet. Mithin ist derzeit einzig erkennbar, dass sich das Strafverfahren BM 19 6370 deshalb verzögert, weil ab 16. Februar 2021 – nachdem das Strafverfahren seit Februar 2020 offenbar ein ganzes Jahr stillgestanden hat – neue Anzeigen gegen D.________ hinzugekommen sind. Diesem mutmasslichen Mittäter im Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Baugesetz muss betreffend die weiter gegen ihn erhobenen Vorwürfe das Recht auf Verfahrenseinheit gewährt werden. Die diesbezüglichen Verzögerungen resp. das jetzige Abwarten auf den Ausgang anderer Strafverfahren wäre offensichtlich vermeidbar gewesen, wenn bereits im Fe-