Was das Strafverfahren W 20 407 (vormals BM 20 4759) gegen D.________ wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Erschleichens einer falschen Beurkundung, Betrugs sowie Diebstahls anbelangt (Strafanzeige des Beschuldigten vom 6. März 2020), wurde von der Beschwerdeführerin zu Recht auf den diesbezüglichen Austausch der Staatsanwaltschaften zur Gerichtsstandsfrage hingewiesen. Gemäss Schreiben der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 26. August 2020 beschränkt sich ihre Untersuchung auf die Person von D.________. Die von ihr untersuchten Straftaten von D.________ beträfen nicht die Beschwerdeführerin.