gegen den Beschuldigten eingereichten Strafanzeigen vom 3. Juli 2020 und 29. Juni 2021 führten offenbar zu separaten Strafverfahren (BM 20 25987 [Urkundenfälschung und unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden] sowie W 21 352 [ungetreue Geschäftsbesorgung und Betrug]). Es ist nicht erkennbar und wird seitens der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft auch nicht begründet, inwiefern der Ausgang dieser Verfahren in Zusammenhang mit den Straftaten des Beschuldigten im vorliegenden Strafverfahren stehen könnte. Was das Strafverfahren W 20 407 (vormals BM 20 4759) gegen D.__