Es ist zu vermuten, dass betreffend diese Anzeigen die diesen Vorwürfen zugrunde liegenden Strafverfahren gegen den Beschuldigten abgewartet werden. Wie der Stand dieser Verfahren ist oder ob sich die Staatsanwaltschaft diesbezüglich erkundigt hat, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft (nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft) begründen die Verzögerungen im vorliegenden Strafverfahren in allgemeiner Weise damit, dass mehrere neue Anzeigen gegen den Beschuldigten hinzugekommen seien und dem Anspruch des Beschuldigten auf Verfahrenseinheit nachgekommen werden müsse, resp.