Anzeige vom 29. Juni 2021 wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrugs, evtl. Veruntreuung). Aus den Akten erschliesst sich nicht, ob betreffend die bei den Akten liegenden Strafanzeigen des Beschuldigten gegen D.________ ein Strafverfahren eröffnet resp. das Strafverfahren BM 19 6370 gegen D.________ betreffend diese Vorwürfe ausgedehnt worden ist. Auch sind keine etwaigen getätigten Ermittlungshandlungen auszumachen. Es ist zu vermuten, dass betreffend diese Anzeigen die diesen Vorwürfen zugrunde liegenden Strafverfahren gegen den Beschuldigten abgewartet werden.