_ wegen falscher Anschuldigung ein. Am 30. März 2021 erfolgte eine weitere Anzeige des Beschuldigten gegen D.________ wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Am 2. Dezember 2021 reichte der Beschuldigte abermals Strafanzeige u.a. gegen D.________ wegen falscher Anschuldigung ein. Die Vorwürfe der falschen Anschuldigung stehen offenbar in Zusammenhang mit Strafanzeigen, welche D.________ gegen den Beschuldigten eingereicht hat (Anzeige vom 3. Juli 2020 wegen Urkundenfälschung und unwahrer Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden; Anzeige vom 29. Juni 2021 wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrugs, evtl. Veruntreuung).