Seither – d.h. seit mehr als 2 Jahren und 9 Monaten – sind gemäss den vorliegenden Akten keine weiteren Untersuchungshandlungen oder Verfahrensschritte mehr erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft betreffend diese Vorwürfe offenbar bereits Mitte Januar 2020 weitestgehend die ihrer Ansicht nach erforderlichen Untersuchungshandlungen hatte tätigen lassen und dass das Verfahren angesichts dessen kurz vor dem Abschluss stand, so dass nach Eingang der Nachträge vom 17. und 24. Februar 2020 in Anwendung von Art. 318 Abs. 1 StPO hätte fortgefahren werden können. Entsprechendes ist nicht erfolgt.