4 die Kantonspolizei Bern Bericht. Die Staatsanwaltschaft dehnte in der Folge das Strafverfahren BM 19 32491 (Vorwurf des Diebstahls, evtl. unrechtmässige Aneignung) am 19. Februar 2020 auf den Beschuldigten aus und vereinigte am 25. Februar 2020 die Strafverfahren BM 19 6370 und BM 19 32491. Seither – d.h. seit mehr als 2 Jahren und 9 Monaten – sind gemäss den vorliegenden Akten keine weiteren Untersuchungshandlungen oder Verfahrensschritte mehr erfolgt.