__ wegen Widerhandlungen gegen das Baugesetz eröffnete (BM 19 6370). Am 2. August 2019 eröffnete sie zudem gestützt auf die Anzeige der Beschwerdeführerin vom 22. Juli 2019, in welcher diese insbesondere den Beschuldigten als mutmasslichen Täter bezeichnet hatte, ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Diebstahls, evtl. unrechtmässiger Aneignung (BM 19 32491). Mit Schreiben vom 20. Februar 2019 und 2. August 2019 beauftragte die Staatsanwaltschaft die Kantonspolizei Bern mit Ermittlungen betreffend die obigen Vorwürfe. Die Kantonspolizei Bern führte in der Folge verschiedene Einvernahmen durch.