Gestützt auf eine weitere Anzeige wurde darüber hinaus bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte ein Verfahren gegen den Beschuldigten geführt, welches nun eingestellt werden soll. Der dort zuständige Verfahrensleiter hat im September 2022 den Parteien Frist nach Art. 318 StPO angesetzt. Den Entscheid der Kantonalen Staatsanwaltschaft gilt es nun abzuwarten, um beurteilen zu können, in welchem Zusammenhang jenes Verfahren mit der bei der Regionalen Staatsanwaltschaft pendenten Untersuchung steht. Alsdann wird auch über den Abschluss dieses Verfahrens entschieden werden können.