Es erschliesse sich ihr nicht, weshalb neue Anzeigen eingereicht worden seien und was diese für einen Einfluss auf die Dauer des Verfahrens haben sollten. Der Beschuldigte bestreite zwar den ihm vorgeworfenen Sachverhalt. Sie habe indes in der Strafanzeige Beweise eingereicht und Anträge gestellt, die ihren Standpunkt belegen könnten. Das Strafverfahren sei nicht besonders komplex. Dieses sollte an das zuständige Gericht überwiesen werden können. 3.2 Die Generalstaatsanwaltschaft hält Folgendes fest: