Es sei fest zu stellen, dass die vorliegende Verfahrensdauer zu einer Rechtsverzögerung führte. 2. Die Beschwerdekammer habe die zuständige Untersuchungsorgane der Staatsanwaltschaft anzuweisen, unverzüglich die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Untersuchung vorangetrieben wird. 3. Die Frage, ob Frau Staatsanwältin E.________ das Verfahren weiterführen kann oder ob besser ein neues Untersuchungsorgan einzusetzen sei, sei von Amtes wegen zu prüfen.