Die Verfahren BM 19 6370 und BM 19 32491 wurden am 25. Februar 2020 vereinigt. Nachdem sich die Beschwerdeführerin mehrmals nach dem Stand resp. Abschluss des Verfahrens erkundigt hatte, reichte sie am 18. Oktober 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Sie beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge das Nachstehende: 1. Es sei fest zu stellen, dass die vorliegende Verfahrensdauer zu einer Rechtsverzögerung führte.