4 weils übergeordneten Behörden die unteren deckten (vgl. Beilage 1 zum Schreiben der Beschwerdeführerin vom 5. November 2021). Wie aus der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 25. Juni 2021 hervorgeht, ist die Anzeige gegen den Beschuldigten vor dem Hintergrund eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens zu sehen, welches die Beschwerdeführerin im Jahr 2017 gegen die Schulleitung Niederönz eingeleitet hatte. In diesem Zusammenhang erfolgte bereits eine Nichtanhandnahme.