Das Gesetz spricht denn auch (ausschliesslich und konsequent) von Ausstandsgesuchen gegenüber «einer in einer Strafbehörde tätigen Person» (vgl. Art. 56-60 StPO). Ein formal gegen eine Gesamtbehörde gerichtetes Ersuchen kann jedoch unter Umständen als Ausstandsbegehren gegen alle Einzelmitglieder der Behörde entgegengenommen werden (Urteil des Bundesgerichts 1B_548/2019 vom 31. Januar 2020E. 3.2). Die Beschwerdeführerin bringt aber keine konkreten Umstände vor, die auf eine Voreingenommenheit sämtlicher Mitglieder der Staatsanwaltschaft schliessen lassen würden.