1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt unter der Verfahrensnummer BM 22 4395 ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen übler Nachrede, Beschimpfung, Verleumdung und Drohung. Mit Verfügung vom 14. September 2022 stellte sie fest, dass das Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt werde, da der Strafantragsteller B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) trotz ordnungsgemässer Vorladung unentschuldigt nicht zur Vergleichsverhandlung vom 13. September 2022 erschienen sei, was als Rückzug des Strafantrags gelte.