_, wonach Waffen mitgeführt worden seien und N.________ einen Teleskopschlagstock gehabt habe [Einvernahmeprotokoll vom 29. September 2022 Z. 191 ff; Protokoll Hafteröffnung vom 29. September 2022 Z. 119 f.; Einvernahmeprotokoll vom 20. Oktober 20222 Z. 198 f.; ferner S. 46 der VBRS-Richtlinien [www.staw.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/weisungen-richtlinien.html]). Die Strafuntersuchung steht erst am Anfang und der genaue Sachverhalt bedarf – insbesondere bezüglich der Rolle der Beschwerdeführerin und dem Hintergrund der Tat – weiterer Abklärungen. Mit Blick auf die noch anstehenden Ermittlungshandlungen (u.a. Einvernahmen;