Seine Schilderungen sind konstant und decken sich mit den ersten Erkenntnissen resp. den Schilderungen der Hausbewohner/Geschädigten (so z.B., dass im Haus geschrien worden und einer Person zunächst die Flucht nicht gelungen sei). 5.7.2 Gemäss Aussagen von D.________ beabsichtigte M.________ mit seinem Team (bestehend aus «Q.________» [derzeit flüchtig], N.________, der Beschwerdeführerin und ihm [D.________]) einen Einbruch, wobei es um das Stehlen von Drogen gegangen sei.