Weiter wurden im Rahmen der Personenkontrolle bei der Beschwerdeführerin zwei Bündel 20er Noten im Gesamtbetrag von CHF 4’000.00 sichergestellt. 5.3 Das Zwangsmassnahmengericht hielt zum dringenden Tatverdacht fest, dass aufgrund der zeitlichen und örtlichen Nähe sowie der von der Nachbarin erfolgten Beschreibung des Personenwagens vorläufig angenommen werden müsse, dass es sich beim angehaltenen Fahrzeug um dasjenige handle, mit welchem die Täter geflüchtet seien. Auch dürfe mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Täterschaft der drei angehaltenen Männer ausgegangen werden.