Nach ersten Erkenntnissen sollen drei unbekannte Personen rechtswidrig das Domizil des Nachbarn H.________ (nachfolgend auch Opfer/Geschädigter genannt) betreten und diesen (durch Verpassen eines Faustschlags in die linke Gesichtshälfte) attackiert haben. Als der Geschädigte in die obere Etage geflüchtet sei, seien die drei Täter ihm gefolgt, wobei es zunächst in einem Zimmer zu einer Rangelei zwischen einem der Täter und dem Opfer gekommen sein und anschliessend ein weiterer Täter das Zimmer betreten und das Opfer mit einem Schlagstock geschlagen haben soll.