5.2 Betreffend den Sachverhalt kann dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft vom 30. September 2022 und den dazugehörigen Berichtsrapporten der Kantonspolizei Bern vom 29. resp. 30. September 2022 (Beilagen 2 und 3 zum Haftantrag [Akten AAR 22 377]) entnommen werden, dass die Polizei am 28. September 2022 kurz vor Mitternacht von G.________ alarmiert worden ist. Der Meldung zufolge soll sich ein Angriff auf drei Hausbewohner ereignet haben. Nach ersten Erkenntnissen sollen drei unbekannte Personen rechtswidrig das Domizil des Nachbarn H.___