5. 5.1 Die Beschwerdeführerin wird von der Staatsanwaltschaft dringend verdächtigt, in der Nacht vom 28. auf den 29. September 2022 an einem Angriff, evtl. einer einfachen Körperverletzung, evtl. Tätlichkeit, einer Drohung und einem Hausfriedensbruch an der E.________ (Strasse) in F.________ (Ort) beteiligt gewesen zu sein. 5.2 Betreffend den Sachverhalt kann dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft vom 30. September 2022 und den dazugehörigen Berichtsrapporten der Kantonspolizei Bern vom 29. resp.