Mit Verfügung vom 25. Oktober 2022 gab die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer den Parteien von den vorgenannten Eingaben Kenntnis und hielt fest, dass auf einen zweiten Schriftenwechsel verzichtet werde und abschliessende Bemerkungen unverzüglich, d.h. innert fünf Tagen ab Zustellung der Verfügung, einzureichen seien. Am 26. Oktober 2022 ging bei der Beschwerdekammer eine persönliche und undatierte Eingabe der Beschwerdeführerin ein, welche den Parteien gleichentags zugestellt wurde.