3 4.3 Der Beschuldigte macht geltend, es gelinge der Beschwerdeführerin nicht nachzuweisen, inwiefern er einen Betrug begangen resp. am D.________ sel. vorgeworfenen Betrug teilgenommen haben soll. Die Beschwerdeführerin könne nicht darlegen, inwiefern er in Bezug auf den Abschluss des Untermietvertrags mit D.________ sel. involviert gewesen sein soll. Auch den Nachweis, dass er Kenntnis von den Zahlungen der Beschwerdeführerin an D.________ sel. gehabt haben soll, könne die Beschwerdeführerin nicht erbringen.