Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass sie keine Zahlungen an D.________ sel. geleistet hätte, wenn sie gewusst hätte, dass das Grundmietverhältnis nicht gültig abgeschlossen worden war. Überdies wirft die Beschwerdeführerin dem Beschuldigten vor, dass zwischen dem Beschuldigten und D.________ sel. weitere Vereinbarungen bestanden haben sollen und der Beschuldigte von den Zahlungen der Beschwerdeführerin an D.________ sel. profitiert habe.